Impressum

KFZ Aufbereitung Reimann Lahr
Thomas Reimann
Allmendstraße 16
77933 Lahr
Tel: 0170 - 4705355
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Handwerkskammer Freiburg, Betriebsnummer 70672
Steuernummer 94538362707
Mitglied der Berufsgenossenschaft Verkehr (BGV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für

Kfz-Aufbereitung und Pflege Thomas Reimann
Stand: 02.2009
Homepage: www.reimann-lahr.de, Tel.: 0170-4705355, Thomas Reimann,
Allmendstraße 16, 77933 Lahr

(Büroanschrift - Termine nur nach Vereinbarung)

 

1. Form der Beauftragung, Auftragsformular
Auftragserteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hierzu wird vom Auftragnehmer der Umfang der Beauftragung in einem Auftragsformular im Einzelnen durch Beschreibung der zu erbringenden Leistungen zu bezeichnet und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin angegeben. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen. Das Auftragsformular ist zur  Wirksamkeit der Beauftragung vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer zu unterzeichnen.

 

2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsformulars.


3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.


4. Preisangaben im Auftragsformular, Kostenvoranschlag
Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsformular auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im  Auftragsformular können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Verbrauchsartikel jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.
Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablaut von 1 Woche nach seiner Abgabe gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrages ohne Zustimmung des Auftraggebers um nicht mehr als 10 % überschritten werden. Wenn im  Auftragsformular Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden. Wünscht ein potentieller Auftraggeber zunächst lediglich einen Kostenvoranschlag, hat er hierfür an den Auftragnehmer 10 % des Auftragswertes zu entrichten. Dieser Betrag wird im Falle der Erteilung des Auftrages verrechnet.


5. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege Thomas Reimann aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Firma
Kfz-Aufbereitung und Pflege Thomas Reimann sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

6. Fertigstellung
Kann der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, z.B. durch Streik; Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder von Lieferungen, Störungen der Energieversorgung, Naturkatastrophen, ohne eigenes Verschulden nicht einhalten, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Pflicht zum Schadenersatz.
Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 

7. Erfüllungsort, Abnahme
Erfüllungsort sind die Betriebsstätten des Auftragnehmers.
Die Abnahme des Auftraggegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wünscht der Auftraggeber die Abholung oder Übergabe des Auftragsgegenstandes
durch den Auftragnehmer an einem anderen als dem Erfüllungsort, trägt der Auftraggeber hierfür die Kosten und die Gefahr. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand
innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung abzuholen, und der Auftragnehmer ihn daraufhin
gemahnt hat. Bei Dienstleistungen, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden.
Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

8. Der Auftragnehmer erbringt an den Auftraggeber sine Dienstleistung in Form einer kosmetischen Kfz-Aufbereitung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wiederherstellung eines neuwertigen Zustandes nicht geschuldet wird. Auch unter Einsatz aller technischen und fachlichen Möglichkeiten des Auftraggebers können sichtbare optische Beeinträchtigungen verbleiben, die keinen Mangel der erbrachten Dienstleistung darstellen.
Für bestehende (auch serienmäßige) Aufkleber und Folien wird keine Gewähr übernommen. Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich noch deren Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden; bei persönlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auffraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus. Natürliche Abnutzung und Alterung sowie Verschleiß wie z.B. bei Lackschäden durch Vogelkot ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten und Lack ist auf Nachbesserung beschränkt.

 

9.  Berechnung des Auftrages
Im Falle der Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte bzw. im Falle der Ausführung des Auftrages angefallene Vergütung zu verlangen. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Aufraggebers.

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers
ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, schriftlich und
spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

 

10. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Forderungen im Eigentum
von Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege Thomas Reimann. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege
Thomas Reimann gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufen lassen
des Programmes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit
sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes
ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege Thomas Reimann, alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

10. Zahlung
Zahlungen sind bei Abnahme des Auftraggegenstandes fällig, unabhängig von der
Abnahme spätestens jedoch 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - ohne Skonto oder sonstige
Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind in bar zu leisten. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor, oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

11. Haftung
Für den Vertust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern,
Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen,
die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist jegliche Haftung
ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangshörigen des Auftragnehmers haften gegenüber dem Auftraggeber
nur in Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in seiner Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Desgleichen ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer
aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Geltend gemachte Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer die Haftung anerkennt, sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Fahrzeug unsere Arbeitsstätten verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege Thomas Reimann den Fahrzeugtransport übernommen hat.

 

12.. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

13.  Kfz-Aufbereitung und Pflege Thomas Reimann ist berechtigt, die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Kundendaten werden nicht an dritte weitergegeben.


14.  Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach besten Wissen.
Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns.
Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.Der Besteller haftet selbst durch unsachgemäße Anwendung der Artikel. Bitte beachten Sie immer die Hinweise des Herstellers auf der Verpackung!

 

15. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Lahr/Schwarzwald.

 

 

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Quelle: anwalt-seiten.de

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